Ein Überflug vom Kapall in Richtung St. Anton ist erst nach der Stütze 10 erlaubt.
Dort beginnt der Bereich, in dem der Mindestabstand normalerweise erreicht wird.
Der angebrachte Windsack markiert diesen Punkt.
Der vorgeschriebene Abstand von 50 m zur Bahn ist dennoch jederzeit einzuhalten.
